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News-Ressort Februar 2007
 
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Recht:

Außergewöhnliche Belastung: Kleidung und Perücke sind auch für Transsexuelle Privatsache

(25. Februar 2007)
Auf der Webseite Valuenet gefunden:

Die Aufwendungen für Kleidung, Schuhe und Perücken wegen des Rollenwechsels einer Transsexuellen vom Mann zur Frau sind keine außergewöhnlichen Belastungen im Steuerrecht. Hier wollte die Frau 15.500 € anerkannt bekommen, worin die Arztkosten enthalten waren. Das Finanzgericht München erkannte lediglich die Arztkosten in Höhe von 3.150 € als "außergewöhnlich" an, weil Transsexualität einer Krankheit vergleichbar sei. Doch weder bürgerliche Kleidung noch eine Perücke könnten steuermindernd berücksichtigt werden. Dagegen spreche, dass diese Anschaffungen nicht "zwangsläufig" seien: Neue Kleidung würde von Zeit zu Zeit - fast - jedermann kaufen, eine Perücke dann, wenn jemand mit seinem Haupthaar nicht zufrieden sei. Schließlich habe die Klägerin jeweils einen Gegenwert für ihr Geld erhalten. ( AZ: 19 K 1088/03)