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News-Ressort Januar 2006
 
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Recht:

Verlust des geänderten Vornamens verfassungswidrig

(02. Januar 2006)
, Musikerin und Juristin, die mit der Kanzlei zusammenarbeitet, machte uns auf folgende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 aufmerksam:

Die Regelung im Transsexuellengesetz über Verlust des geänderten Vornamens bei Eheschließung ist verfassungswidrig!

Solange einem homosexuell orientierten Transsexuellen ohne Geschlechtsumwandlung eine rechtlich gesicherte Partnerschaft nicht ohne Verlust des geänderten, seinem Geschlecht entsprechenden Vornamens eröffnet ist, ist der durch § 7 Abs. 1 Nr. 3 Transsexuellengesetz (TSG) bewirkte Verlust des Vornamens bei Eheschließung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und die Norm bis zu einer gesetzlichen Neuregelung nicht anwendbar.
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Deborah hat eine Stellungnahme zu dieser höchstrichterlichen Entscheidung verfasst. >>>