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Anti-Diskriminierungsgesetz in Berlin verabschiedet

(1. Juli 2004)
Pressemitteilung vom 18.06.2004, 15:06 Uhr

GESETZLICHE GLEICHBERECHTIGUNG NUN AUCH FÜR LESBEN, SCHWULE,
BISEXUELLE UND TRANSGENDER-PERSONEN IN BERLIN

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport teilt mit: Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am Donnerstag, den 17. Juni
2004 ein Gesetz zur Gleichberechtigung von Menschenunterschiedlicher sexueller Identität verabschiedet.

Die Verfassung von Berlin schreibt in Artikel 10 Absatz 2 vor,dass niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder
bevorzugt werden darf. Dieser Grundsatz ist nun mit dem Gesetz zur Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlicher sexueller
Identität auf einfachgesetzlicher Ebene umgesetzt worden. Dieses Antidiskriminierungsgesetz für Lesben, Schwule, Bisexuelle und
Transgender-Personen ergänzt das Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes sowie das Gesetz zur Anpassung des
Landesrechts auf Grund der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft.

Mit dem jetzt verabschiedeten neuen Gesetz wird durch einzelne Gesetzesänderungen das Diskriminierungsverbot der Verfassung in
den gesellschaftlich relevanten Bereichen, für die das Land die Gesetzgebungskompetenz hat, umgesetzt. Das Gesetz zur
Gleichberechtigung regelt zum Beispiel im ersten Teil, dass alle Berliner Behörden, sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben aktiv dazu beitragen, dass niemand wegen
seiner sexuellen Identität diskriminiert werden darf. Im zweiten Teil des Antidiskriminierungsgesetzes sind zum Beispiel von der
Reform auch das Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG), das Landesbeamtengesetz, das
Personalvertretungsgesetz, das Berliner Hochschulgesetz und das Richtergesetz betroffen. Zwei Beispiele:

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht jetzt vor, dass die ausserschulische Jugendbildung dazu beitragen soll, dass die
Offenheit und die Akzeptanz gegenüber der Lebensweise aller Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Identität, auszubilden
und zu fördern ist. Paragraph drei des neuen ADG legt fest, dass Personalräte auch die Aufgabe haben, die Akzeptanz gegenüber Menschen
gleichgeschlechtlicher Orientierung zu fördern und darauf hinzuweisen, dass Benachteiligungen von Lesben und Schwulen, Bi-
und Transsexuellen abgebaut werden.

Jugendsenator Klaus Böger: "Rechtzeitig zum Nollendorfplatz-Straßenfest und dem Christopher Street Day zeigt
Berlin, dass es weltoffen ist und dass wir aktiv gegen Diskriminierung vorgehen. Wir nehmen den Gleichberechtigungsgrundsatz des Grundgesetzes ernst."

Rückfragen: Pressesprecherin, Telefon: 90 26 58 44

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Gesetz zur Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlicher sexueller Identität mit Gesetz zur Gleichberechtigung von
Menschen unterschiedlicher sexueller Identität

Den Text mit Erläuterungen finden Sie im Internet unter: .

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Diskriminierung - was nun? Was tun! - Unterstützung bei Diskriminierung

Werden Sie auf Grund Ihrer sexuellen Orientierung oder Identität diskriminiert? Sind Sie als Lesbe, Schwuler, Bisexuelle/r oder
Transgender-Person schon einmal benachteiligt oder schlechter behandelt worden als andere?

Wenn Sie in Berlin wohnen oder sich dort aufhalten, können Sie sich in solchen Fällen an die Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Sport wenden.

Deren Fachbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen
* nimmt Ihr Anliegen auf,
* klärt rechtliche Handlungsmöglichkeiten
* versucht, Sie zu unterstützen und
* nennt Ihnen gegebenenfalls spezialisierte Beratungsstellen.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport dokumentiert typische oder grundsätzliche Diskriminierungsfälle anonymisiert
und nimmt sie zum Anlass, um Verbesserungen herbeizuführen und gegebenenfalls Gesetze und Verordnungen zu reformieren.

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
Fachbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, III B 52
Beuthstraße 6 bis 8
10117 Berlin
Internet:

EMail:
Telefon: +49 (030) 90 26 - 55 57
Fax: +49 (030) 90 26 - 50 11